Beipackzettel online lesen leicht gemacht – einfach Medikament eingeben und ohne Lupe und lästiges ein- und auffalten die Packunungsbeilage lesen:
Was bedeuten die Häufigkeitsangaben im Beipackzettel?
In jedem Beipackzettel sind Angaben zu den Häufigkeiten von Nebenwirkungen vorzufinden, damit Sie das Risiko Ihrer Medikamente vor der Einnahme besser einschätzen können. Der Vollständigkeit halber:
Was hier bereits deutlich wird: die Häufigkeitsangaben beziehen sich auf alle Behandelten und unterscheiden daher nicht zwischen den verschiedenen Patientengruppen, wie beispielsweise Kinder, Schwangere, Patienten mit chronischen Krankheiten wie Rheuma oder Depressionen.
Hinzu kommt, dass die Häufigkeitsangaben der meisten Arzneimittel auf Hochrechnungen beruhen. Das bedeutet, dass die Anzahl der gemeldeten Nebenwirkungen ins Verhältnis zur verkauften Menge der Medikamente gesetzt wird. Da wir mittlerweile wissen, dass weniger als 1% aller vermuteten Nebenwirkungen offiziell gemeldet werden, sind die meisten Häufigkeitsangaben als Untergrenze zu verstehen. Auch ist davon auszugehen, dass längst nicht alle unerwünschten Arzneimittelwirkungen bekannt und daher im Beipackzettel aufgelistet sind. Je mehr tatsächliche Nebenwirkungen gemeldet werden, desto besser können die Häufigkeitsangaben in Packungsbeilagen angepasst werden.
Wir versuchen alle deutschen Anbieter und Schweizer Anbieter, sowie alle Wirkstoffe in deutschen und Schweizer Medikamenten zur Verfügung zu stellen.
Wie wird der Inhalt des Beipackzettels aktualisiert?
Ihre Meldung zählt – im wortwörtlichen Sinne. Wenn Sie Ihre Nebenwirkungen melden, verbessern Sie automatisch die Datengrundlage, auf der die Beipackzettel basieren. So kann es gut sein, dass in Zukunft Ihre gemeldete Nebenwirkung zum ersten Mal neu im Beipackzettel des Arzneimittels aufgeführt wird – oder, wenn Ihre Nebenwirkung schon bekannt war, die Häufigkeitsangabe angepasst werden kann. Beispielsweise könnte sich herausstellen, dass bei einer bestimmten Pille die Wahrscheinlichkeit, Hautausschlag zu bekommen, wesentlich höher ist als bei einer anderen.
In diesem Fall wäre es üblich, dass sogenannte “Rote-Hand-Briefe” (d.h. spezielle Warnhinweise) an Ärzte und Apotheker verschickt werden. Ein solcher Warnbrief könnte beispielsweise darauf hinweisen, dass bestimmte Antidepressiva bei Schwangeren nicht mehr verabreicht werden dürfen, da es zu Komplikationen bei der Fötus-Entwicklung führen kann.
Wie Sie sich und Ihre Mitmenschen schützen
Das hilft nicht nur Ihnen, sondern auch anderen Patienten in der Zukunft. Bevor Sie neue Medikamente einnehmen oder von Ihrem Arzt verschrieben bekommen, können Sie für sich persönlich eine Entscheidung treffen: mit welchen möglichen Neben- oder Wechselwirkungen können und wollen Sie am ehesten umgehen? Auf dieser Informationsgrundlage können Sie anschließend, wenn nötig geeignete Vorsichtsmaßnahmen treffen und sind bestmöglich über Risiken und Nebenwirkungen informiert.
Sie leiden auch an Nebenwirkungen?
✔ Helfen Sie Ihren Mitmenschen und schützen Sie dabei Ihre Identität
✔ Erhalten Sie Rückmeldung über die offizielle Erfassung Ihres Falles