Otriven Anwendung bei Kleinkindern unter einem Jahr unangebracht

Otriven: Anwendung bei Kleinkindern unter einem Jahr unangebracht

Otriven: Anwendung bei Kleinkindern unter einem Jahr unangebracht

Was sind Drug Safety Mails? 

Drug Safety Mail oder zu Deutsch: “Arzneimittel-Sicherheitsbrief” ist der Name des Newsletters der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft. Diese Briefe werden regelmäßig veröffentlicht und enthalten – ähnlich wie die Rote-Hand-Briefe – aktuelle Informationen zu möglichen Risiken von Medikamenten, aber auch zu Medizinprodukten. Um Ihnen die bestmögliche medizinische Aufklärung zu bieten, möchten wir Ihnen auch diese Informationen in einer patientenfreundlicheren Sprache zugänglich zu machen.

Liebe Patientin, lieber Patient, 

lesen Sie hier unsere “patientenfreundliche” Fassung der Arzneimittelsicherheitsinformation der Arzeimittelkommission (AMK) vom 12. November 2020 zu Otriven (Xylometazolin) gegen Schnupfen 0,025 % Nasentropfen.

Worum geht es?

Um eine mögliche Fehlanwendung und eine damit verbundene Überdosierung bei Säuglingen unter einem Jahr zu vermeiden, beschränkt die Firma GlaxoSmithKline Consumer Healthcare GmbH & Co. KG die Anwendung von Otriven (Xylometazolin) gegen Schnupfen 0,025 % Nasentropfen auf Kleinkinder im Alter zwischen einem und zwei Jahren. Somit ist eine Anwendung bei Kindern unter einem Jahr zukünftig unangebracht. Grund für diese Maßnahme ist das Risiko einer möglichen Fehldosierung der Tropfen, die insbesondere auf die beigefügte Pipettenmontur zurückzuführen ist.

Ab sofort wird Otriven (Xylometazolin) gegen Schnupfen 0,025 % Nasentropfen mit der neuen Altersangabe in Deutschland eingeführt. Die Fach- und Gebrauchsinformationen werden entsprechend aktualisiert und enthalten zusätzlich auch verbesserte Hinweise zur Applikation der Tropfen an Kinder. Den Apotheken stehen die aktualisierten Produktinformationen ab dem 15. November 2020 zur Verfügung.

Nach Entwicklung eines neuen Applikators plant die Firma die Anwendung bei unter Einjährigen wieder zu ermöglichen.

Packungen mit alten Gebrauchsinformationen werden nicht zurückgerufen und können laut Firma bei Beachtung der neuen Kontraindikation weiter abgegeben werden. Daher bittet die Arzneimittelkommission die Apotheker*Innen darum, Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bei der Abgabe von Otriven (Xylometazolin) gegen Schnupfen 0,025 % Nasentropfen darüber zu informieren, dass Kleinkinder unter einem Jahr diese Nasentropfen ab sofort nicht mehr erhalten dürfen.

Was ist zu tun?

Als Eltern oder Erziehungsberechtigte von Kleinkindern sollten Sie darauf achten, dass Sie auch bereits in Ihrer Hausapotheke vorhandene Nasentropfen Otriven (Xylometazolin) gegen Schnupfen 0,025 % nur noch Kleinkindern ab dem Alter von einem Jahr verabreichen. Müssen Sie ein jüngeres Kleinkind im Alter von weniger als einem Jahr wegen Schnupfens mit Schleimhaut-abschwellenden Nasentropfen behandeln? Dann lassen Sie sich von Ihrem Kinderarzt oder Apotheker beraten, welches Präparat gefahrlos in dieser Altersgruppe eingesetzt werden kann.    

Außerdem: Melden Sie Ihre Nebenwirkung!

Beobachten Sie Nebenwirkungen unter der Behandlung mit Otriven (Xylometazolin) gegen Schnupfen 0,025 % Nasentropfen oder auch mit anderen Medikamenten, sollten Sie diese umgehend melden. Oftmals reichen wenige Meldungen aus,  um die Öffentlichkeit über schwere Vorkommnisse zu informieren und Beipackzettel zu aktualisieren, wie das Instrument der **Rote-Hand-Briefe** und der Arzneimittelsicherheitsinformationen wirkungsvoll zeigt.

Unser Meldeservice bietet Ihnen hierfür die einfache und schnelle Möglichkeit, Nebenwirkungen zu melden, ohne dabei Ihre Identität preiszugeben. Zudem können Sie Ihren Arzt oder Apotheker in die Meldung einbinden. Mit jeder Meldung tragen Sie aktiv zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit bei, indem eine bessere Informationsbasis für die zukünftige Verordnung von Arzneimitteln geschaffen wird.

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